Reisedienst Dirk Zöpel
Unsere allg. Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
1. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend.Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich erteilen.Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen oder in elektronischer Form abgegeben Auftragsbestätigung zustande.Bei öffentlichen Tagesfahrten reicht eine mündliche Buchung und Bestätigung.
2. Leistungsinhalt
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben unserer Auftragsbestätigung maßgebend.Die Leistung umfasst in dem durch die Auftragsbestätigung vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeug der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
° die Erfüllung des Ablaufes der Fahrt,
° die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
° die Beaufsichtigung von Gegenständen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrzeug zurück lässt,
° die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
° die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenen Verpflichtungen.
3. Leistungsänderungen
Leistungsänderungen (wie z.B. Terminänderung, Personenzahl, Reiseziele, Busgröße, Uhrzeiten ‚ o.a.) sind ausschließlich nur mit Zustimmung von uns möglich. Sie bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form und müssen innerhalb unserer Geschäftszeit Mo - Fr von 08.00 - 17.00 Uhr erfolgen. Unsere Busfahrer sind nicht berechtigt Änderungen jeglicher Art entgegenzunehmen.
4. Preise und Zahlungen
Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis. Alle Nebenkosten, (wie z.B. Park -‚ Maut -‚ und Fährgebühren, Übernachtungskosten für den/die Fahrer, Vermittlungsgebühren, etc. ) sind im Mietpreis nicht enthalten, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Die Buchung des Hotelzimmers für den/die Fahrer muss durch den Kunden organisiert werden.Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend. Fahren mehr Personen mit, als bei der Bestellung angegeben, wird die Fahrtstrecke verlängert oder die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart beendet, erfolgt eine Nachberechnung.Die Rechnungserstellung erfolgt grundsätzlich auf den Namen des Bestellers. Wird eine andere Rechnungsanschrift gewünscht, so ist dies schon bei der Bestellung anzugeben. Der Betrag ist sofort und ohne Abzug fällig.
5. Stornierung
Wird ein Auftrag storniert, so fallen folgende pauschalierte Storno gebühren in der Höhe der Auftragssumme wie folgt an
bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt: 10% / öffentliche Tagesfahrten 0 %
ab 29 bis 15 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 25% / öffentliche Tagesfahrten 0 %
ab 14 bis 5 Tage vor den geplanten Fahrtantritt 50% / öffentliche Tagesfahrten 50 %
ab 4 bis 1 Tag vor dem geplanten Fahrtantritt 80% / öffentliche Tagesfahrten 80 %
am Tage des geplanten Fahrtantritts 100% / öffentliche Tagesfahrten 100 %
Stornierungen bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form und müssen innerhalb unserer Geschäftszeit Mo - Fr. von 08.00 - 17.00 Uhr erfolgen. Unsere Busfahrer sind nicht berechtigt Stornierungen entgegen zunehmen. Bei öffentlichen Tagesfahrten reicht eine mündliche Stornierung. Für Fremdleistungen z.B. Hotel können andere Stornokosten gelten.
6. Ausfall
Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, d. h. wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft (z.B. Ausfall des Omnibusses,Straßensperrung, Straßenzustand usw.). Abweichungen,Betriebsstörungen, Fahrtunterbrechungen usw., für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadensersatzpflicht unsererseits. Von uns werden die tatsächlichen angefallenen Kosten berechnet. Kann der, von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigem Ersatz. Bei Fahrzeugausfall bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Weiterbeförderung der Fahrgäste. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
7. Gepäckbeförderung
Im Fahrgastraum dürfen nur Gepäckstücke befördert werden, welche sich in den dafür vorgesehenen Ablagen verstauen lassen. Größere Gepäckstücke dürfen aus Sicherheits-Gründen nicht mit in den Bus genommen werden. Gepäck im normalen Umfang ( pro Person 1 Koffer)und - nach Absprache - sonstige Sachen werden mit-befördert; ein Anspruch darauf,besteht nur im Rahmen der Möglichkeiten. Wir haften nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Für Schäden,die durch den Besteller oder seinen Fahrgästen mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller.
Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen oder solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Für Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses entstehen, haftet der Besteller. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe der Außentüren, sich einen festen Halt zu verschaffen, so das er bei den in Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen, weder selbst Schaden erleidet, noch anderen Schaden zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassung dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten.
9. Durchführung
Wir sind bestrebt bestellte Mietomnibusse pünktlich bereitzustellen. Eine Gewähr für den aufgestellten Reiseplan kann nicht übernommen werden. Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO, BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften einhalten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften unmöglich machen. Der Fahrer ist berechtigt, derartige Anweisungen abzulehnen und auf Einhaltung der Auftrags- Vereinbarungen zu bestehen.
10. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.Bei der Beförderung mit unseren Omnibussen haften wir in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; für Sachschäden bis höchstens 500, 00.Wir haften nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, sowie eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände, wie z.B. Krieg oder Kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane o.a. Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen, sowie von uns nicht zu vertretenden Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.Wir haften nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers oder eines seiner Fahrgäste beruhen. Das Ein und Aussteigen, besonders an nicht offiziellen Bushaltestellen, erfolgt auf eigene Gefahr. Evtl. Ansprüche gegen uns erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich nach Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentl. Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich der Sitz unseres Unternehmens.Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Zustandekommens des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtstand ebenfalls der Sitz unseres Unternehmens .Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich unserer AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Mit der Bestellung werden diese Beförderungsbedingungen und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Evtl. Beschwerden bitten wir nicht dem Fahrpersonal vorzutragen, sondern sie ausschließlich direkt schriftlich an unser Büro zu richten. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten, ausschließlich Sitz unseres Unternehmens. Im Verhältnis zu Kunden, die nicht Vollkaufleute sind, ist der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Forderungen im Wege des Mahnverfahrens gern. § 688 if ZPO ausschließlich Sitz unseres Unternehmens.
Reisedienst Dirk Zöpel Sommeritzer Straße 80/1 04626 Schmölln